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   OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90   

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https://dejure.org/1991,6195
OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90 (https://dejure.org/1991,6195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 L 160/90 (https://dejure.org/1991,6195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4 L 160/90 (https://dejure.org/1991,6195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 96 BSHG; § 37 SGB I; § 91 SGB X; § 93 SGB X; § 4 Abs. 2 BSHGAG ND
    Niedersachsen; Örtlicher Sozialhilfeträger; Aufwendungsersatz; Erstattungspflicht; Unberechtigte Sozialhilfe; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Niedersachsen; Örtlicher Sozialhilfeträger; Aufwendungsersatz; Erstattungspflicht; Unberechtigte Sozialhilfe; Verschulden

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90
    Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz mit seinen hier interessierenden Bestimmungen aber ist nicht eigenständiges Landesrecht; es ist vielmehr Landesrecht, das auf der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 96 Abs. 2 BSHG beruht (BVerfG, Urteil vom 18.7.1967, BVerfGE 22 S. 180).
  • BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.5.1961 (BVerwGE 12 S. 253) schließlich ausgeführt, ein Erstattungsanspruch des überörtlichen Trägers ergebe sich nicht unter dem Aspekt eines Auftragsverhältnisses und gewisser Treue- und Sorgfaltspflichten des Herangezogenen gegenüber dem überörtlichen Träger.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 4 A 145/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13.6.1990 (4 OVG A 145/88) ausgeführt hat, nimmt der Beklagte an, auch ein örtlicher Träger sei daran interessiert, Aufgaben übertragen zu erhalten, weil dadurch seine Bedeutung wachse.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99

    Sozialhilferecht: Verjährung von Erstattungsansprüchen einer Sozialhilfe

    Dementsprechend wird überwiegend angenommen, dass die durch Delegation herangezogene Körperschaft auch die Erstattung rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen verlangen kann (NdsOVG, Urteil vom 29. Mai 1991, -- 4 L 161/90 --, ZfF 1991, 276 ff; Hommel/Oster, Praxis der Kommunalverwaltung, H 1, AGBSHG , Stand 9/96, § 4 Erl. 4; Zeidler, NDV 1987, 411; einschränkend Schoch in LPK- BSHG , 5. Aufl. 1998, § 96 Rdnr. 13; Bräutigam in: Fichtner, BSHG , 1999 , § 96 , Rdnr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.1993 - 4 L 3929/92

    Gemeinde; Kindergeld; Bedienstete; Land; Rückerstattung; Verletzung; Pflichten;

    Diesen Annahmen steht das - inzwischen rechtskräftige - Urteil des Senats vom 29. Mai 1991 (4 L 160/90, ZfF 1991, 276) nicht entgegen.
  • BVerwG, 04.09.1992 - 5 B 78.92

    Rückforderung der Ausfertigung des Berufungsurteils sogleich nach der Zustellung

    Die Ansicht des Beklagten, "in Ermangelung spezialgesetzlicher Regelungen im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum BSHG (sei) der Vorbehalt des § 37 SGB I nicht zur Anwendung zu bringen" (S. 4 der Beschwerdebegründung), geht daran vorbei, daß das Berufungsgericht in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 L 160/90 - durch Auslegung von § 96 Abs. 2 BSHG in Verbindung mit der zu dessen Ausfüllung ergangenen landesrechtlichen Regelung des § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz zu der Auffassung gelangt ist, daß diese Bestimmungen ein "geschlossenes Konzept zur Kostenerstattung" enthielten und die Erstattungspflicht sich - anders als nach der Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 2 SGB X - nicht mindere, soweit Leistungen der Sozialhilfe zu Unrecht erbracht worden seien.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10225/00
    Deshalb liegt es nahe, bei der Erstattung im Rahmen eines Delegationsverhältnisses nicht auf die für die Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander in Form eines Auftrags geltende - bereits erwähnte - Regelung des § 91 SGB X zurückzugreifen, sondern auch rechtswidrig erbrachte Sozialleistungen zu erstatten (vgl. Nds OVG, Urteil vom 29. Mai 1991, ZfF 1991, 276 ff.; Hommel/Oster, a.a.O. § 4 Erl. 4; Zeitler, NDV 1987, 411; einschränkend Schoch in: LPK-BSHG, 5. Aufl. 1998, § 96 Rdnr. 13; Bräutigam in: Fichtner, BSHG 1999, § 96Rdnr. 5).
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